Möglichkeiten zur Kostenübernahme

Grundsätzliche ist Reittherapie eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Reittherapie ersetzt keine eventuellen Psychotherapien, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein.

Reittherapie kann in Einzelfällen von folgende Leistungsträger übernommen werden

Jugendamt:

Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann es als „Hilfe zur Erziehung“ übernommen werden.

Krankenkasse:

Liegt ein Attest vom Hausarzt als „Heilmethode Reittherapie“ vor, können Sie dies bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernehmen.

Pflegekasse:

In einigen Fällen kann Reittherapie durch die Pflegekasse übernommen werden. Es muss ein Pflegegutachten vorliegen. Hier wird die Reittherapie als „niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. qualitätssicherndes Betreuungsleistung (§45 b SGBXII)“ gesehen.

Sozialamt:

Das Sozialamt kann die Kosten übernehmen, wenn eine Wiedereingliederungshilfe besteht.

Sollte keiner dieser Leistungsträger die Kosten übernehmen, muss die Therapie selber gezahlt werden.